Ohne Behördengang.
Sie schicken die Unterlagen, wir gehen zur Zulassungsstelle.
Wir melden Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab — schriftlich, persönlich oder per Vollmacht.
Verkauft, verschrottet oder einfach pausiert — wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr im Verkehr unterwegs ist, melden Sie es ab. Wir übernehmen den Behördenweg.
Sie bekommen die Abmeldebescheinigung als Beleg für die Versicherung und Kfz-Steuer-Erstattung.
Sie schicken die Unterlagen, wir gehen zur Zulassungsstelle.
Für die Außerbetriebsetzung genügen Kennzeichenbleche und Fahrzeugschein.
Sie bekommen die Abmeldebescheinigung umgehend als Original und PDF.
Mit der Bescheinigung erstatten Versicherung und Finanzamt sofort.
Für die Außerbetriebsetzung benötigen wir nur die Kennzeichenbleche und den Fahrzeugschein.
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen — Sie haben die Abmeldebescheinigung meist noch am selben Tag.