Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind Sonderkennzeichen für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands sowie Probefahrten. Mit diesen Kennzeichen dürfen darüber hinaus keine zusätzlichen Fahrten getätigt werden. Wichtig ist dabei, dass die Kennzeichen nur innerhalb Deutschlands gelten, einige Nachbarländer diese aber dulden. Über die lokalen Gegebenheiten sollte man sich bei Bedarf daher im Vorhinein informieren. Erkennen kann man Kurzzeitkennzeichen an dem gelben Streifen auf der rechten Seite des Kennzeichens.

Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens

Grundsätzlich sind Kurzzeitkennzeichen maximal fünf Tage gültig. Daher nennt man das Kurzzeitkennzeichen auch Fünf-Tages-Kennzeichen. Eine Nutzung ist bis 23:59 des fünften Gültigkeitstages möglich. Der letzte Gültigkeitstag ist im gelben Streifen auf der rechten Seite des Kennzeichens ersichtlich.

Für den Zeitraum der Gültigkeit unterliegt das jeweilige Fahrzeug der Versicherungspflicht. Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigt man daher einen Nachweis der Versicherung. Dabei handelt es sich um die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Es ist ratsam, den Versicherungsschutz bei der Versicherung abzuschließen, bei der man später auch regulär den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchte. Viele Anbieter rechnen den Betrag der 5-Tage-Haftpflichtversicherung dann beim folgenden Vertragsabschluss an.