Ein Pferdeanhänger ist kein gewöhnlicher Hänger. Er transportiert ein lebendes Tier, das sich bewegt und Hunderte Kilo auf eine Stelle bringt. Deshalb gelten beim Gebrauchtkauf eigene Prüfpunkte — und beim Gespann eigene Führerscheinfragen.
Welcher Führerschein reicht?
Gebräuchliche Pferdeanhänger haben eine zulässige Gesamtmasse um 2 bis 2,7 Tonnen. Mit dem Zugfahrzeug wird es schnell eng:
- Klasse B: Gespann bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse — reicht für Pferdeanhänger fast nie.
- B96: Gespann bis 4,25 Tonnen, per Schulung ohne Prüfung. Mit leichtem Zugfahrzeug und Einzelanhänger manchmal ausreichend.
- BE: Anhänger bis 3,5 Tonnen hinter einem Pkw — die übliche Klasse für Pferdebesitzer.
- Alte Klasse 3: schließt BE in der Regel ein.
Die Anhängelast im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs muss zur Gesamtmasse passen. Mehr dazu: Anhängelast verstehen.
Prüfpunkte beim Gebrauchtkauf
- Boden: Der wichtigste Punkt. Holzböden faulen unter der Gummimatte unbemerkt. Matte anheben, auf weiche Stellen und Geruch prüfen, von unten ansehen.
- Rampe und Klappe: Scharniere, Federunterstützung, Belag
- Bremse: Auflaufbremse, Handbremse, Abreißseil
- Reifen: Alter an der DOT-Nummer ablesen — für die 100-km/h-Zulassung dürfen sie nicht älter als sechs Jahre sein
- Trennwand, Bruststange, Anbindevorrichtungen
- Papiere: Fahrzeugbrief, HU, gegebenenfalls 100-km/h-Bescheinigung
Probefahrt mit Gewicht: Wenn möglich mit Last fahren, etwa mit Sandsäcken. Ein Pferdeanhänger, der leer ruhig läuft, kann beladen schlingern.
Der Kaufvertrag
Aufbau und Inhalt entsprechen dem gewöhnlichen Anhänger-Kaufvertrag. Für Pferdeanhänger zusätzlich festhalten:
- Zustand von Boden und Rampe, Bodenart (Holz, Aluminium, Kunststoff)
- mitverkauftes Zubehör: Matten, Sattelkammer, Stützrad, Plane
- ob der Anhänger gewerblich genutzt wurde
Worauf Verkäufer achten, steht unter Anhänger privat verkaufen.
Zulassung
Gebremste Anhänger über 750 kg müssen alle zwei Jahre zur HU. Die Umschreibung nach dem Kauf erledigen wir in München, ebenso ein Kurzzeitkennzeichen für die Abholung. Siehe Anhänger ummelden und Kurzzeitkennzeichen für Anhänger.
