Zulassungsdienst im Hasenbergl
Das Hasenbergl im Münchner Norden entstand als große Wohnsiedlung der Nachkriegszeit und liegt zwischen Feldmoching und Am Hart. Wer hier einen Neuwagen übernimmt, lässt ihn beim KVR München erstmals zu, und genau das erledigen wir gleich neben der Zulassungsstelle in der Eichstätter Straße.
- Zulassungsstelle
- Kreisverwaltungsreferat München
- Eichstätter Straße 2, 9,4 km Luftlinie
- Kennzeichen
- M
- Landeshauptstadt München
- Stadtbezirk
- 24 · Feldmoching-Hasenbergl
- Unser Büro
- 9,5 km Luftlinie
- Rüdesheimer Straße 21 — Hasenbergl liegt nördlich davon
Für Halter aus dem Hasenbergl ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Unser Büro und die KVR-Zulassungsstelle trennen nur wenige Schritte, deshalb laufen Münchner Vorgänge bei uns ohne Anfahrt.
Das Hasenbergl gehört zum KVR
Für Halter mit Hauptwohnsitz im Hasenbergl stellt das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt die Fahrzeugpapiere aus. Seine Kfz-Zulassung sitzt in der Eichstätter Str. 2, gut 9 km weiter südlich. Das Kennzeichen beginnt mit M. Der Stadtteil liegt nahe der Stadtgrenze, hinter der mit Oberschleißheim bereits der Landkreis München beginnt. Dort steht ebenfalls M auf dem Schild, zuständig ist jedoch das Landratsamt in der Frankenthaler Straße. Für Neuwagenkäufer ist das mehr als eine Formalie, denn Händler fragen bei der Bestellung, wo zugelassen werden soll, und die Unterlagen müssen an die richtige Behörde gehen.
Vom Kaufvertrag zur ersten Zulassung
Beim Neuwagen läuft die Zulassung in einer festen Reihenfolge. Zuerst schließen Sie die Versicherung ab und erhalten die eVB-Nummer. Parallel übergibt der Händler das COC-Papier und die Zulassungsbescheinigung Teil II; bei finanzierten Autos behält die Bank den Teil II nach der Zulassung. Dann folgen Ausweis, bei Bedarf die Meldebescheinigung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und eine Vollmacht für uns. Wer ein Wunschkennzeichen möchte, reserviert es vorher. Schwierigkeiten entstehen häufig, wenn der Name im Kaufvertrag nicht zum späteren Halter passt, etwa wenn ein Elternteil kauft und das Auto auf Sohn oder Tochter laufen soll.
Papiere hin, Schilder zurück
Aus dem Hasenbergl lohnt es sich, die Unterlagen gesammelt zu schicken: COC-Papier, Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer, Ausweiskopie, SEPA-Mandat und Vollmacht in einen Umschlag. Alternativ geben Sie alles ohne Termin im Büro in der Rüdesheimer Str. 21 ab. Wir prüfen die Papiere, lassen beim KVR zu und prägen die Kennzeichen in unserem Haus. Wer das Auto selbst beim Händler abholt, nimmt die fertigen Schilder vorher bei uns mit und montiert sie vor Ort. Auf Wunsch schicken wir Zulassungsbescheinigung und Schilder auch per Post ins Hasenbergl.
Checkliste Neuwagen
Damit am Schalter nichts fehlt, prüfen wir vorab diese Papiere:
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Zulassungsbescheinigung Teil II vom Händler
- eVB-Nummer der Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Reservierungsbestätigung, falls ein Wunschkennzeichen gewünscht ist
Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.
Gebrauchtwagen aus Nürnberg abholen
Angenommen, Sie wohnen im Hasenbergl und haben in Nürnberg einen abgemeldeten Gebrauchtwagen gekauft, den Sie selbst nach Hause fahren möchten. Sie fragen bei uns an, was Sie für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen. Wir bitten Sie um eine eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen, eine Ausweiskopie, die Fahrzeugdaten aus dem Kaufvertrag und den Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung. Sie schicken uns die Unterlagen oder bringen sie vorbei. Wir beantragen das Kennzeichen beim KVR und prägen die Schilder mit dem gelben Streifen im Haus. Sie holen Schilder und Fahrzeugschein ab und fahren mit dem angemeldeten Wagen zurück. Die reguläre Zulassung übernehmen wir anschließend.
Überführung mit Kurzzeitkennzeichen
Wer ein Auto in einer anderen Stadt kauft, das nicht mehr zugelassen ist, braucht für die Fahrt nach Hause ein Kurzzeitkennzeichen. Es gilt fünf Tage und wird auf genau ein Fahrzeug ausgestellt. Beantragt wird es bei der Behörde am Wohnsitz des Antragstellers, für Bewohner des Hasenbergls also beim KVR. Die Reihenfolge: Zuerst besorgen Sie bei Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer, die ausdrücklich für ein Kurzzeitkennzeichen gilt. Danach legen Sie Ausweis, Fahrzeugdaten aus Kaufvertrag oder Papieren und einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung vor. Ist die Prüfung abgelaufen, erlaubt das Kennzeichen nur die Fahrt zur Prüfstelle. In der Praxis scheitert es häufig an einer gewöhnlichen eVB-Nummer statt der speziellen, an fehlenden Fahrzeugdaten oder an einer Planung, bei der die fünf Tage zu knapp werden.
Großsiedlung am nördlichen Stadtrand
Das Hasenbergl liegt rund 9,5 km nördlich unseres Büros und gehört zu den nördlichsten Wohngebieten der Stadt. Die U-Bahn verbindet den Stadtteil direkt mit der Innenstadt, und der Autobahnring im Norden ist ebenfalls nicht weit. Geprägt wird das Viertel von großen Wohnanlagen, Grünflächen zwischen den Häusern und einer Nähe zu Feldern und Heideflächen am Stadtrand. Viele Bewohner fahren mit der U-Bahn zur Arbeit, andere pendeln mit dem Auto zu Arbeitsplätzen im Norden, etwa in Richtung Garching oder Oberschleißheim. Für Fahrzeughalter bedeutet die Lage, dass die Stadtgrenze nur wenige Minuten entfernt ist und Autokäufe oft im Umland oder bei Händlern außerhalb stattfinden, was Fragen nach Überführung, Kurzzeitkennzeichen und der richtigen Zulassungsstelle aufwirft.
Das erste eigene Auto
Wer mit dem Führerschein in der Tasche sein erstes Auto kauft, steht vor einigen neuen Fragen. Die wichtigste lautet, wer Halter wird. Läuft das Fahrzeug auf die jungen Fahrer selbst, erhalten sie Steuerbescheid und Versicherungspost auf ihren Namen und brauchen ein eigenes Konto für das SEPA-Mandat. Läuft es auf die Eltern, bleibt der Vertrag bei ihnen, die Versicherung muss den jungen Fahrer aber kennen. Beides ist zulässig, entscheidend ist, dass die Angaben stimmen. Für die Zulassung zählt der Hauptwohnsitz des Halters. Wohnt der junge Fahrer noch zu Hause im Hasenbergl, ist das KVR zuständig. Häufig wird beim ersten Kauf übersehen, dass die eVB-Nummer auf den späteren Halter lauten muss und nicht auf ein Elternteil, wenn das Auto auf das Kind zugelassen werden soll.
Der Ablauf mit uns
- 01
Anfrage
Vorgang und Fahrzeug nennen, wir sagen, welche Unterlagen gebraucht werden.
- 02
Vollmacht
Vordruck aus den Downloads ausfüllen, mit den Originalen abgeben oder schicken.
- 03
Amt
Wir gehen zur Zulassungsstelle; Sie brauchen keinen eigenen Termin.
- 04
Übergabe
Schilder und Papiere kommen gesammelt zurück — im Büro oder per Versand.
Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads
Häufige Fragen
Welche Zulassungsstelle ist für Hasenbergl zuständig?
Zuständig ist das KVR. Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht die nächstgelegene Stelle. Die Zulassung des KVR in der Eichstätter Straße liegt gut 9,4 km Luftlinie vom Stadtteil.
Kann ich einen Neuwagen zulassen, bevor ich ihn beim Händler abhole?
Ja, das ist sogar üblich. Für die Zulassung muss das Fahrzeug nicht vor Ort sein, es genügen seine Papiere. Sobald COC-Papier und Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegen, lassen wir beim KVR zu. Mit Schildern und Fahrzeugschein können Sie das Auto anschließend zugelassen vom Hof des Händlers fahren.
Mein Vater kauft das Auto, ich wohne im Hasenbergl und soll Halter werden. Geht das?
Ja. Käufer und Halter müssen nicht dieselbe Person sein. Für die Zulassung auf Sie legen Sie Ihren Ausweis, eine eVB-Nummer auf Ihren Namen und ein SEPA-Mandat vor, dazu die Fahrzeugpapiere vom Händler. Eine kurze schriftliche Erklärung Ihres Vaters, dass Sie das Fahrzeug nutzen und halten sollen, vermeidet Rückfragen beim KVR.
Darf ich das Kurzzeitkennzeichen für ein zweites Auto weiterverwenden?
Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, für das es ausgestellt wurde, die Fahrgestellnummer steht im zugehörigen Fahrzeugschein. Für ein anderes Auto brauchen Sie ein neues Kennzeichen, auch wenn die fünf Tage noch nicht abgelaufen sind. Wer mehrere Fahrzeuge überführen will, beantragt für jedes einzeln, bei Wohnsitz im Hasenbergl beim KVR.
Kann mein Sohn Halter seines ersten Autos sein, obwohl er noch bei uns wohnt?
Ja. Halter kann jeder volljährige Mensch mit eigenem Wohnsitz sein, auch wenn es die Wohnung der Eltern ist. Ihr Sohn braucht eine eVB-Nummer auf seinen Namen, seinen Ausweis und ein SEPA-Mandat für ein Konto, von dem die Steuer abgebucht wird. Gemeldet im Hasenbergl, lässt er das Auto beim KVR München zu.
Ich kaufe ein Auto in Oberschleißheim. Muss ich dort zulassen?
Nein. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnsitz, nicht am Ort des Kaufs. Wohnen Sie im Hasenbergl, lassen Sie beim KVR München zu, auch wenn der Verkäufer im Landkreis München sitzt und dort das Landratsamt zuständig wäre. Das Kennzeichen beginnt in beiden Fällen mit M, die Papiere stellt aber das KVR aus.
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Unterlagen zusammen? Dann bringen oder schicken Sie sie uns. Fragen vorher beantworten wir am Telefon.
Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026