Seit 1983
München · Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Zulassungsdienst in Obersendling

Obersendling liegt im Münchner Süden zwischen Sendling und Solln und ist seit Jahrzehnten ein Standort für Büros und Technologieunternehmen. Wer hier wohnt oder einen Firmensitz hat, meldet Fahrzeuge beim Kreisverwaltungsreferat an, und dessen Zulassungsstelle in der Eichstätter Straße liegt direkt neben unserem Büro.

Zulassungsstelle
Kreisverwaltungsreferat München
Eichstätter Straße 2, 4,1 km Luftlinie
Kennzeichen
M
Landeshauptstadt München
Stadtbezirk
19 · Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Unser Büro
4 km Luftlinie
Rüdesheimer Straße 21 — Obersendling liegt südlich davon

Wer in Obersendling gemeldet ist, gehört zum KVR. Dessen Zulassungsstelle in der Eichstätter Straße liegt rund 150 Meter von unserem Büro entfernt — der Weg zur Behörde ist für uns ein Fußweg.

Zuständig ist das KVR München

Obersendling gehört zur Landeshauptstadt, deshalb ist für alle Zulassungsvorgänge das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Die Kfz-Zulassung des KVR sitzt in der Eichstätter Str. 2, nur wenige Schritte von unserem Büro entfernt. Vergeben wird das Kennzeichen M. Für Privatleute entscheidet der Hauptwohnsitz über die Zuständigkeit, für Unternehmen der Sitz oder die gemeldete Niederlassung. Maßgeblich ist, welche Anschrift im Handelsregister oder in der Gewerbeanmeldung steht. Liegt der Firmensitz dagegen in Pullach oder Unterhaching, führt der Weg zum Landratsamt München in der Frankenthaler Straße, obwohl auch dort M auf dem Schild steht. Für Betriebe mit Standorten auf beiden Seiten der Stadtgrenze lohnt es sich, das vor der Bestellung neuer Fahrzeuge zu klären.

Leasing und Dienstwagen brauchen andere Papiere

Bei einem Leasingfahrzeug ist meist der Leasingnehmer Halter, die Zulassungsbescheinigung Teil II bleibt aber bei der Leasinggesellschaft. Für die Anmeldung muss sie deshalb angefordert oder direkt an uns geschickt werden. Hinzu kommen die eVB-Nummer der Versicherung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und bei Firmenwagen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht mit Ausweiskopie der zeichnungsberechtigten Person. Endet der Vertrag, klären Sie vorab, ob die Leasinggesellschaft das Auto zugelassen oder abgemeldet zurücknehmen möchte. Wird eine nötige Abmeldung vergessen, laufen Steuer und Versicherung weiter. Wir melden das Fahrzeug vor der Rückgabe ab oder bereiten die Papiere so vor, wie es die Rückgabevereinbarung verlangt.

Vom Münchner Süden zu uns

Von Obersendling sind es rund 4 km bis zu unserem Büro in der Rüdesheimer Str. 21. Firmen mit mehreren Fahrzeugen können die Unterlagen gesammelt per Post schicken oder einen Boten vorbeischicken, Privatpersonen geben sie ohne Termin bei uns ab. Wir prüfen die Vollständigkeit, bevor wir zur Zulassungsstelle gehen, und melden uns, falls ein Dokument fehlt, etwa der Teil II von der Leasinggesellschaft. Die Kennzeichen prägen wir im eigenen Haus. Fertige Zulassungsbescheinigungen und Schilder holen Sie bei uns ab oder erhalten sie per Post zurück, bei Fuhrparks auf Wunsch gebündelt für alle Fahrzeuge eines Auftrags.

Das brauchen wir beim Thema Leasing

Liegen diese Unterlagen vollständig bei, läuft der Vorgang ohne Rückfragen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I; Teil II liegt meist beim Leasinggeber
  • Freigabe oder Vollmacht des Leasinggebers
  • eVB-Nummer
  • Ausweis bzw. Handelsregisterauszug des Halters
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Gebrauchter Kombi von privat

Angenommen, Sie kaufen einen gebrauchten Kombi von einer Privatperson, die das Auto vorher abgemeldet hat, und wohnen selbst in Obersendling. Nach der Unterschrift unter den Kaufvertrag fragen Sie bei uns an, was noch fehlt. Wir nennen Ihnen die Liste: beide Teile der Zulassungsbescheinigung, HU-Bericht, eVB-Nummer, Ausweis, SEPA-Mandat und Vollmacht. Sie geben die Unterlagen bei uns ab oder schicken sie. Wir gleichen die Fahrgestellnummer in Vertrag und Papieren ab und gehen damit zum KVR, wo das Auto auf Sie zugelassen wird und eine neue Kombination erhält. Die Schilder prägen wir anschließend im Haus, danach liegen Papiere und Kennzeichen für Sie bereit.

Halterwechsel nach dem Gebrauchtwagenkauf

Beim Kauf eines gebrauchten Autos kommt es auf die Reihenfolge an. Zuerst lassen Sie sich vom Verkäufer beide Teile der Zulassungsbescheinigung aushändigen und vergleichen die Fahrgestellnummer darin mit der am Fahrzeug. Danach besorgen Sie bei Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer auf Ihren eigenen Namen. Erst dann folgt die Umschreibung, für die außerdem Kaufvertrag, Ausweis, SEPA-Mandat und der Bericht einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen müssen. In der Praxis scheitert es oft an Kleinigkeiten: Der Verkäufer hat den Teil II noch bei der finanzierenden Bank liegen, im Kaufvertrag fehlt der Zeitpunkt der Übergabe, oder die Prüfplakette ist abgelaufen, was erst beim zweiten Blick auffällt. Kaufen Sie bei einem Händler, übernimmt dieser die Umschreibung manchmal mit. Ist das nicht ausdrücklich vereinbart, bleibt sie Ihre Aufgabe als neuer Halter.

Neue Wohnungen im Münchner Süden

Rund 4 km südlich unseres Büros gelegen, gehört Obersendling zu den Stadtteilen, die sich in den vergangenen Jahren stark verändert haben. Auf früheren Industrie- und Gewerbeflächen sind neue Wohnquartiere entstanden, sodass sich Arbeiten und Wohnen heute eng mischen. Der Verkehr läuft entsprechend in beide Richtungen: Morgens kommen Beschäftigte in den Stadtteil, gleichzeitig fahren Bewohner in die Innenstadt, zum Mittleren Ring oder auf die Autobahn Richtung Garmisch-Partenkirchen. S-Bahn und U-Bahn binden das Viertel an das Zentrum an, das eigene Auto bleibt für viele Haushalte trotzdem ein fester Bestandteil des Alltags. Für Fahrzeughalter bedeutet diese Mischung, dass Zulassungsfragen hier mal den Arbeitgeber betreffen und mal den privaten Haushalt, oft sogar beide zugleich, wenn neben dem Dienstwagen ein eigenes Auto in der Tiefgarage steht.

Neu eingezogen und das Auto nicht vergessen

Wer in eine der neuen Wohnungen zieht, hat zuerst Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung und die Anmeldung beim Bürgerbüro im Kopf. Das Fahrzeug rutscht dabei leicht nach hinten, obwohl die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren zu den Pflichten nach einem Umzug gehört. Kommen Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Umland, wird mit dem Einzug das KVR zuständig. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten, eingetragen wird dann nur die neue Adresse. Möchten Sie lieber ein M auf dem Schild, lässt sich der Wechsel bei derselben Gelegenheit erledigen, auf Wunsch mit einer reservierten Kombination. Für die reine Adressänderung reichen in der Regel Meldebestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und Ausweis. Beim Kennzeichenwechsel kommen Teil II und die alten Schilder hinzu, die bei der Behörde entwertet werden.

Vom Auftrag bis zur Übergabe

  1. 01

    Prüfen

    Wir sehen uns Ihre Unterlagen vorab an, damit am Schalter nichts fehlt.

  2. 02

    Abgeben

    Montags bis donnerstags 7 bis 17 Uhr, freitags bis 16 Uhr im Büro — oder auf dem Postweg.

  3. 03

    Erledigen

    Einreichung bei der zuständigen Stelle, Plaketten, Kennzeichen aus eigener Prägung.

  4. 04

    Zurück

    Die fertigen Papiere liegen zur Abholung bereit oder gehen nachverfolgbar an Sie.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Welche Zulassungsstelle ist für Obersendling zuständig?

Zuständig ist das KVR. Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht die nächstgelegene Stelle. Die Zulassung des KVR in der Eichstätter Straße liegt gut 4,1 km Luftlinie vom Stadtteil.

Kann ich meinen Leasingwagen zurückgeben, ohne ihn vorher abzumelden?

Das hängt vom Leasingvertrag ab. Manche Gesellschaften übernehmen die Abmeldung selbst und wollen das Fahrzeug mit Kennzeichen zurück, andere verlangen ein abgemeldetes Auto. Klären Sie das vor dem Rückgabetermin. Soll abgemeldet werden, genügen uns die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen. Die Abmeldung ist übrigens bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich.

Unser Firmensitz ist in Obersendling, die Mitarbeiter wohnen im Umland. Wo werden die Dienstwagen zugelassen?

Halter eines Firmenwagens ist in der Regel das Unternehmen, nicht die Person, die ihn fährt. Deshalb entscheidet der Firmensitz beziehungsweise die gemeldete Niederlassung. Bei einer Anschrift in Obersendling ist das KVR München zuständig, unabhängig davon, ob die Fahrerin in Starnberg oder in Dachau wohnt. Anders liegt der Fall nur bei privat geleasten Fahrzeugen.

Wie bald nach dem Kauf muss ich einen Gebrauchtwagen umschreiben lassen?

Die Umschreibung ist unverzüglich zu beantragen, eine feste Schonfrist nennt das Gesetz nicht. Solange sie aussteht, ist der Verkäufer weiter als Halter eingetragen, was für beide Seiten Ärger bedeuten kann, etwa bei Bußgeldbescheiden oder der Kfz-Steuer. Sobald die Unterlagen vollständig sind, sollten Sie den Auftrag geben. Bei einem Wohnsitz in Obersendling erledigen wir die Umschreibung beim KVR.

Ich kaufe ein Auto in Obersendling, wohne aber in Neuried. Welche Behörde ist zuständig?

Entscheidend ist Ihr Wohnsitz, nicht der Ort des Kaufs. Neuried gehört zum Landkreis München, deshalb läuft die Umschreibung über das Landratsamt München in der Frankenthaler Straße, obwohl auch dort ein M auf dem Schild steht. Die Unterlagen sind dieselben wie in der Stadt. Auch diesen Behördengang übernehmen wir, die Papiere geben Sie wie gewohnt bei uns ab.

Darf ich ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug selbst zur Zulassung fahren?

Ohne gültige Zulassung darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Für die Zulassung selbst muss es aber gar nicht vor Ort sein, es genügen die Papiere. Soll der Wagen vorher vom Verkäufer zu Ihnen gebracht werden, kommt ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung in Frage oder ein Transport auf dem Anhänger.

Ein Anruf genügt: Wir klären, was für Ihr Fahrzeug gebraucht wird, und nennen den Preis vorab.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

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