Zulassungsdienst in Forstenried
Forstenried am südwestlichen Stadtrand verbindet einen alten Dorfkern mit Wohnsiedlungen und grenzt an den weitläufigen Forstenrieder Park. Wer hier einen Oldtimer mit H-Kennzeichen zulassen möchte, wendet sich an das KVR München, dessen Zulassungsstelle in der Eichstätter Straße direkt neben unserem Büro liegt.
- Zulassungsstelle
- Kreisverwaltungsreferat München
- Eichstätter Straße 2, 5,6 km Luftlinie
- Kennzeichen
- M
- Landeshauptstadt München
- Stadtbezirk
- 19 · Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- Unser Büro
- 5,5 km Luftlinie
- Rüdesheimer Straße 21 — Forstenried liegt südlich davon
Die Zuständigkeit ist in Forstenried eindeutig: Stadtgebiet heißt KVR. Dessen Zulassungsstelle ist unser direkter Nachbar — gut 150 Meter vom Büro.
Stadtrand, aber Stadtgebiet
Obwohl Forstenried bis an den Wald und fast an die Stadtgrenze reicht, gehört es vollständig zur Landeshauptstadt. Zuständig ist daher die Kfz-Zulassung des Kreisverwaltungsreferats in der Eichstätter Str. 2, nicht das Landratsamt. Das Kennzeichen lautet M. Wichtig wird die Grenze erst bei den Nachbarn: Neuried und Planegg gehören zum Landkreis München. Dort steht zwar ebenfalls M auf dem Schild, zuständig ist aber das Landratsamt in der Frankenthaler Straße. Für Forstenrieder zählt der Hauptwohnsitz in der Stadt. Wer innerhalb Münchens umzieht, bleibt beim KVR und muss lediglich die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Der Weg zum H-Kennzeichen
Ein H-Kennzeichen setzt voraus, dass das Fahrzeug mindestens dreißig Jahre alt ist und weitgehend im Originalzustand erhalten und gepflegt wurde. Den Nachweis erbringt ein Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Prüfers, meist zusammen mit einer frischen Hauptuntersuchung. Für die Zulassung brauchen wir außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei sehr alten Fahrzeugen den früheren Fahrzeugbrief, eine eVB-Nummer, Ihren Ausweis und ein SEPA-Mandat. Stolperfallen sind fehlende Papiere nach langer Standzeit und nicht eingetragene Umbauten. Ist das Auto bereits zugelassen, kann die bisherige Kombination oft bleiben, es werden aber neue Schilder mit dem H geprägt. H- und Saisonkennzeichen lassen sich kombinieren.
Originalpapiere sicher übergeben
Die Originalbriefe alter Fahrzeuge sind oft kaum zu ersetzen. Wer sie nicht aus der Hand geben möchte, bringt sie persönlich in unser Büro in der Rüdesheimer Str. 21; ein Termin ist dafür nicht nötig. Aus Forstenried sind das gut 5 km Richtung Norden. Für den Postweg empfehlen wir einen Versand mit Sendungsverfolgung. Wir sehen die Unterlagen vor dem Behördengang durch und sprechen Unklarheiten im Gutachten mit Ihnen ab. Die neuen Schilder mit H prägen wir selbst, sodass keine weitere Station nötig ist. Zurück bekommen Sie Zulassungspapiere, Schilder und Ihre Originale gemeinsam, zur Abholung oder als Einschreiben.
Unterlagen zum Thema H-Kennzeichen
Damit am Schalter nichts fehlt, prüfen wir vorab diese Papiere:
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
- Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- eVB-Nummer, gerne mit Oldtimer-Tarif
- Personalausweis mit Meldebescheinigung und SEPA-Mandat
Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.
Motorrad nur für die warmen Monate
Angenommen, Sie wohnen in Forstenried und möchten Ihr ganzjährig angemeldetes Motorrad künftig nur noch vom Frühjahr bis in den Herbst zulassen. Sie melden sich bei uns und nennen den gewünschten Zeitraum. Wir raten Ihnen, die Versicherung zu informieren und eine passende eVB-Nummer anzufordern. Dann bringen Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung, die abgeschraubten Schilder und eine Vollmacht zu uns oder schicken alles per Post. Wir beantragen die Änderung beim KVR, die alten Schilder werden dort entwertet. Die neuen Saisonschilder im Motorradformat prägen wir selbst, und Sie erhalten sie zusammen mit den geänderten Papieren zurück.
Saisonzeitraum für Motorrad und Wohnmobil
Soll ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil nur einen Teil des Jahres zugelassen sein, legen Sie zuerst den Zeitraum fest. Er umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate und reicht jeweils vom Anfang des ersten bis zum Ende des letzten Monats. Danach klären Sie mit Ihrer Versicherung, dass die eVB-Nummer für ein Saisonkennzeichen gilt. Erst dann folgt der Antrag. Für ein schon zugelassenes Fahrzeug brauchen wir Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die bisherigen Schilder, Ausweis und Vollmacht, bei einer Neuzulassung zusätzlich SEPA-Mandat und HU-Nachweis. Oft hakt es am gewählten Zeitraum selbst: Wer das Wohnmobil auch für eine Herbstreise braucht, merkt zu spät, dass der eingetragene Monat zu früh endet. Eine Änderung ist möglich, erfordert aber neue Schilder. Planen Sie den Zeitraum deshalb lieber etwas großzügiger.
Wohnen am Rand der Stadt
Forstenried liegt rund 5,5 km südlich unseres Büros und gehört zu den ruhigeren Wohnlagen im Münchner Süden. Zwischen Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und größeren Wohnanlagen ist der Stadtteil vor allem ein Ort zum Wohnen, weniger ein Gewerbestandort. Die U-Bahn verbindet ihn mit der Innenstadt, und die Autobahn Richtung Garmisch-Partenkirchen ist nicht weit, was Ausflüge ins Oberland und an die Seen im Süden leicht macht. Wer hier lebt, fährt deshalb oft zweigleisig: werktags mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Alltagsauto in die Stadt, am Wochenende mit dem Motorrad oder dem Wohnmobil hinaus. Für Fahrzeughalter heißt das häufig, dass mehr als ein Fahrzeug auf den Haushalt läuft und die Frage nach Stellplatz, Zeitraum und passender Zulassung für jedes einzeln beantwortet werden will.
Zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen
Wer zwei Fahrzeuge besitzt, aber nie beide gleichzeitig fährt, kann ein Wechselkennzeichen nutzen. Beide Fahrzeuge tragen dann eine gemeinsame Kombination, deren größerer Teil zwischen ihnen gewechselt wird, während ein kleines fahrzeugbezogenes Schildstück fest am jeweiligen Auto bleibt. Voraussetzung ist, dass beide Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören, also etwa zwei Pkw oder zwei Motorräder, und auf denselben Halter zugelassen sind. Ein Auto und ein Motorrad lassen sich so nicht verbinden. Unterwegs darf immer nur das Fahrzeug sein, an dem das vollständige Kennzeichen hängt, das andere muss auf privatem Grund stehen. Für die Zulassung brauchen wir die Papiere beider Fahrzeuge, die Versicherungsnachweise und Ihre Vollmacht. Ob sich das Modell lohnt, hängt von Versicherung und Nutzung ab und sollte vorher mit dem Versicherer besprochen werden.
So läuft der Auftrag
- 01
Vorgang schildern
Kurz per Formular, Telefon oder Mail sagen, was ansteht. Sie bekommen den Preis vorab.
- 02
Papiere zu uns
Originale persönlich in der Rüdesheimer Straße abgeben oder versichert schicken.
- 03
Zulassung
Wir erledigen den Behördengang mit Ihrer Vollmacht und fertigen die Schilder selbst.
- 04
Losfahren
Abholen oder per Kurier bzw. Einschreiben zurückbekommen, Schilder montieren, fertig.
Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads
Häufige Fragen
Welche Zulassungsstelle ist für Forstenried zuständig?
Zuständig ist das KVR. Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht die nächstgelegene Stelle. Die Zulassung des KVR in der Eichstätter Straße liegt gut 5,6 km Luftlinie vom Stadtteil.
Kann ich einen Oldtimer mit H-Kennzeichen auch nur im Sommer fahren?
Ja. H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen lassen sich verbinden, auf dem Schild stehen dann der Zeitraum und das H. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden, eine Garage oder ein privater Stellplatz ist also Voraussetzung. Den Zeitraum legen Sie bei der Zulassung fest, er gilt danach jedes Jahr gleich.
Ich ziehe von Forstenried nach Neuried. Brauche ich ein neues Kennzeichen?
Nein, seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen beim Umzug behalten, auch ein H-Kennzeichen. Die Zuständigkeit wechselt trotzdem, weil Neuried zum Landkreis München gehört. Die Adressänderung wird deshalb beim Landratsamt München eingetragen, nicht mehr beim KVR. Auch diesen Behördengang übernehmen wir, die Unterlagen geben Sie wie gewohnt bei uns ab.
Muss ich mein Motorrad mit Saisonkennzeichen zum Ende der Saison abmelden?
Nein. Die Zulassung ruht außerhalb des eingetragenen Zeitraums automatisch und lebt zu Beginn der nächsten Saison wieder auf, ohne dass Sie zur Zulassungsstelle müssen. Kennzeichen und Papiere bleiben bei Ihnen. Wichtig ist nur, dass das Motorrad in der Ruhezeit nicht gefahren wird und auf privatem Grund steht. Die Hauptuntersuchung behält ihren Termin, unabhängig von der Saison.
Kann ich den Zeitraum meines Saisonkennzeichens später ändern?
Ja, das ist jederzeit möglich, allerdings nur mit neuen Schildern, weil die Monate auf dem Kennzeichen stehen. Dafür brauchen wir Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die bisherigen Schilder und Ihre Vollmacht. Sagen Sie außerdem der Versicherung Bescheid. Bei einem Wohnsitz in Forstenried läuft die Änderung über das KVR, die neuen Schilder entstehen in unserer Prägung.
Lassen sich Cabrio und Alltagsauto mit einem Wechselkennzeichen fahren?
Ja, sofern beide Pkw sind und auf dieselbe Person zugelassen werden. Sie erhalten eine gemeinsame Kombination, der größere Schildteil wandert zwischen den Autos, das fahrzeugbezogene Stück bleibt fest montiert. Gefahren werden darf immer nur eines der beiden Fahrzeuge. Das zweite muss so lange auf einem privaten Stellplatz oder in der Garage stehen.
Schildern Sie uns Ihren Vorgang — wir nennen den Festpreis und sagen, ab wann Sie in Forstenried losfahren können.
Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026