Seit 1983
München · Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Zulassungsdienst in Fürstenried

Fürstenried ist bekannt für das barocke Schloss Fürstenried und die großen Wohnanlagen, die in der Nachkriegszeit entstanden sind. Wer hier ein neues Auto übernimmt, lässt es beim KVR München zu, und die Erstzulassung erledigen wir direkt neben der Zulassungsstelle in der Eichstätter Straße.

Zulassungsstelle
Kreisverwaltungsreferat München
Eichstätter Straße 2, 5,6 km Luftlinie
Kennzeichen
M
Landeshauptstadt München
Stadtbezirk
19 · Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Unser Büro
5,5 km Luftlinie
Rüdesheimer Straße 21 — Fürstenried liegt südwestlich davon

Zuständig für Fürstenried ist die Kfz-Zulassung des KVR in der Eichstätter Straße. Wir sitzen in derselben Straßenecke, rund 150 Meter entfernt, und sind dort an jedem Werktag.

Schlossviertel mit Stadtkennzeichen

Fürstenried liegt im Südwesten Münchens und grenzt an Forstenried, Solln und Großhadern. Verwaltungsrechtlich ist die Lage eindeutig: Für Halter mit Hauptwohnsitz in Fürstenried ist das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt zuständig, dessen Kfz-Zulassung in der Eichstätter Str. 2 arbeitet. Das Kennzeichen beginnt mit M. Das Autohaus, bei dem Sie kaufen, spielt dafür keine Rolle. Ob der Wagen in Augsburg, im Allgäu oder im Ausland bestellt wurde, zugelassen wird er dort, wo Sie gemeldet sind. Händler bieten die Zulassung häufig mit an. Wer sie selbst in der Hand behalten oder ein Wunschkennzeichen einsetzen möchte, beauftragt uns direkt.

Erstzulassung eines Neuwagens

Für einen fabrikneuen Wagen gibt es noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Zulassungsstelle erstellt sie auf Grundlage der Übereinstimmungsbescheinigung, des sogenannten COC-Papiers, und der vom Hersteller oder Händler vorbereiteten Zulassungsbescheinigung Teil II. Dazu kommen die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und eine Vollmacht für uns. Eine Hauptuntersuchung ist bei Neuwagen noch nicht fällig. Häufig fehlt das COC-Papier, weil es im Handschuhfach liegt oder beim Händler vergessen wurde; ohne dieses Dokument ist keine Erstzulassung möglich. Bei finanzierten Fahrzeugen muss der Teil II rechtzeitig von der Bank angefordert werden.

Vom Autohaus über uns zu Ihnen

Viele Neuwagen werden erst abgeholt, wenn sie zugelassen sind. In diesem Fall kann der Händler die Unterlagen direkt an uns schicken, und wir senden Schilder und Zulassungsbescheinigung an das Autohaus oder an Ihre Adresse in Fürstenried. Möchten Sie selbst vorbeikommen, geben Sie die Papiere ohne Termin in der Rüdesheimer Str. 21 ab, rund 5,5 km nordöstlich. Die Kennzeichen entstehen in unserer eigenen Prägung, der Umweg über einen Schilderladen entfällt. Sobald alles bereitliegt, melden wir uns bei Ihnen. Den Rückweg bestimmen Sie: Abholung bei uns, Versand nach Hause oder direkt zum Händler.

Checkliste Neuwagen

Damit am Schalter nichts fehlt, prüfen wir vorab diese Papiere:

  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Zulassungsbescheinigung Teil II vom Händler
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Reservierungsbestätigung, falls ein Wunschkennzeichen gewünscht ist

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Mehrere neue Transporter für einen Betrieb

Angenommen, Sie führen einen Betrieb mit Sitz in Fürstenried und übernehmen mehrere neue Transporter auf einmal. Sie fragen bei uns an, welche Unterlagen wir brauchen, und erhalten eine Aufstellung. Sie stellen Handelsregisterauszug, Vollmacht mit Ausweiskopie, SEPA-Mandat für das Firmenkonto und je Fahrzeug eVB-Nummer, Übereinstimmungsbescheinigung und Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen. Der Händler kann die Fahrzeugpapiere auch direkt an uns schicken. Wir ordnen jede Versicherungsbestätigung dem passenden Fahrzeug zu und lassen alle Transporter gemeinsam beim KVR zu. Die Kennzeichen prägen wir in unserem Haus, Papiere und Schilder gehen sortiert nach Fahrzeug an die Firmenadresse zurück.

Firmenfahrzeuge richtig zulassen

Auch in einem überwiegend von Wohnanlagen geprägten Viertel gibt es Praxen, Handwerksbetriebe und Dienstleister, die mehrere Fahrzeuge halten. Für jede Zulassung auf ein Unternehmen verlangt die Behörde einen Nachweis über die Firma, also einen aktuellen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung, außerdem eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Person mit Kopie ihres Ausweises. Pro Fahrzeug kommen eine eigene eVB-Nummer und die Fahrzeugpapiere hinzu, dazu ein SEPA-Mandat für das Firmenkonto. Sinnvoll ist es, zuerst die Firmenunterlagen bereitzulegen und dann die Fahrzeuge nacheinander zuzuordnen. In der Praxis scheitern Fuhrparkaufträge oft an vertauschten eVB-Nummern, an einem Registerauszug, der nicht mehr aktuell ist, oder an einer Vollmacht, die jemand unterschrieben hat, der dazu nicht berechtigt ist. Eine Liste mit Fahrgestellnummer und zugehöriger Versicherungsbestätigung hilft, diese Fehler zu vermeiden.

Wohnen am südwestlichen Stadtrand

Fürstenried liegt rund 5,5 km südwestlich unseres Büros im äußeren Süden der Stadt. Die U-Bahn endet hier und verbindet das Viertel direkt mit dem Zentrum, gleichzeitig beginnt in unmittelbarer Nähe die Autobahn Richtung Garmisch-Partenkirchen. Für Pendler, die im südlichen Umland arbeiten, und für alle, die am Wochenende ins Oberland fahren, ist das eine günstige Lage. Der Stadtteil selbst ist vor allem Wohngebiet, mit großen Siedlungen, Grünflächen und einer ruhigen Umgebung rund um das Schloss. Viele Haushalte kommen im Alltag gut ohne Auto in die Innenstadt, nutzen es aber für Wege hinaus aus der Stadt. Für Fahrzeughalter bedeutet das, dass Zulassungsfragen hier häufig mit Lebensphasen zu tun haben: das erste Familienauto, der Firmenwagen für den Weg ins Umland oder irgendwann die Entscheidung, das Auto ganz abzugeben.

Wenn das eigene Auto abgegeben wird

Irgendwann stellt sich für viele die Frage, ob sich das eigene Auto noch lohnt. Wer nicht mehr selbst fahren möchte, hat im Wesentlichen drei Wege: das Fahrzeug verkaufen, es auf Angehörige umschreiben oder es abmelden und verwerten lassen. Beim Verkauf ist eine Abmeldung vor der Übergabe oft der klarste Schritt, dann laufen Steuer und Versicherung nicht weiter auf den bisherigen Namen. Übernimmt die Tochter oder der Enkel das Auto, entscheidet deren Wohnsitz über die zuständige Behörde. Häufig kümmern sich Angehörige um die Formalitäten. Eine schriftliche Vollmacht der Halterin oder des Halters mit Ausweiskopie macht das möglich, ohne dass die ältere Person selbst unterwegs sein muss. Die Kfz-Versicherung sollte in jedem Fall über das Ende des Vertrags oder den neuen Halter informiert werden.

Vier Schritte bis zum Kennzeichen

  1. 01

    Unterlagen

    Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer, Ausweis und SEPA-Mandat zusammenlegen. Die Checklisten nennen alles je Vorgang.

  2. 02

    Übergabe

    Im Büro in der Rüdesheimer Straße ohne Termin abgeben oder per Post schicken. Die Vollmacht gibt es als Download.

  3. 03

    Behörde

    Wir prüfen die Unterlagen, reichen sie ein und prägen die Schilder im eigenen Haus.

  4. 04

    Rückgabe

    Papiere und gestempelte Kennzeichen holen Sie ab oder bekommen sie zugeschickt.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Welche Zulassungsstelle ist für Fürstenried zuständig?

Das Kreisverwaltungsreferat München, Kfz-Zulassung in der Eichstätter Straße 2. Vom Stadtteil sind das etwa 5,6 km Luftlinie. Wir sitzen in der Rüdesheimer Straße 21, wenige Schritte daneben.

Wer lässt meinen Neuwagen zu, wenn ich in Fürstenried wohne, das Auto aber außerhalb Münchens kaufe?

Maßgeblich ist Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Sitz des Händlers. Bei einer Adresse in Fürstenried stellt das KVR München die Papiere aus, und das Fahrzeug bekommt ein M-Kennzeichen. Der Händler schickt COC-Papier und Zulassungsbescheinigung Teil II an Sie oder direkt an uns, die Zulassung beim KVR erledigen wir dann für Sie.

Braucht ein Neuwagen vor der Zulassung eine Hauptuntersuchung?

Nein. Die erste Hauptuntersuchung ist bei neuen Pkw erst nach einigen Jahren fällig, der Termin wird bei der Zulassung auf der Prüfplakette vermerkt. Für die Erstzulassung genügen Übereinstimmungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer, Ausweis und SEPA-Mandat. Bei Fahrzeugen mit nachträglichen Umbauten kann zusätzlich ein Gutachten nötig sein.

Was ist zu tun, wenn sich der Name unserer Firma ändert?

Die neue Firmenbezeichnung muss in die Fahrzeugpapiere aller betroffenen Fahrzeuge eingetragen werden. Dafür brauchen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug mit dem neuen Namen, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II jedes Fahrzeugs und eine Vollmacht. Die Kennzeichen können bleiben. Bei einem Firmensitz in Fürstenried ist das KVR zuständig, wir bündeln die Änderungen für den gesamten Bestand.

Mein Vater möchte nicht mehr fahren und mir sein Auto überlassen. Wie läuft das?

Das Auto wird von Ihrem Vater auf Sie umgeschrieben. Nötig sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung, eine eVB-Nummer auf Ihren Namen, Ihr Ausweis, ein SEPA-Mandat und eine Vollmacht. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnsitz. Wohnen Sie ebenfalls in München, schreibt das KVR um, sonst die Zulassungsstelle Ihres Wohnorts, wohin wir den Auftrag weitergeben.

Ich ziehe von Fürstenried nach Starnberg. Was ändert sich für mein Auto?

Starnberg gehört zum gleichnamigen Landkreis, zuständig wird deshalb das Landratsamt Starnberg. Dort muss die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ihr M-Kennzeichen dürfen Sie behalten, ein Wechsel auf STA ist freiwillig. Die Unterlagen für die Adressänderung geben Sie bei uns ab, wir leiten den Vorgang an die zuständige Stelle weiter.

Wir melden uns meist innerhalb einer Stunde mit dem konkreten Ablauf und dem Preis.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026