Zulassungsdienst in Offenbach am Main
Offenbach am Main grenzt direkt an Frankfurt, hat aber eine eigene städtische Zulassungsstelle. Wir erledigen für Offenbacher Halter Kurzzeitkennzeichen, Überführungen, Abmeldungen und Ummeldungen von München aus. Sie schicken die Unterlagen, unser Partner reicht sie bei der Stadt ein, und das Ergebnis kommt per Post oder Kurier zu Ihnen.
- Zulassungsstelle
- Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Offenbach am Main
- kreisfreie Stadt
- Kennzeichen
- OF
- Hessen
- Einwohner
- rund 133.000
- Platz 60 der deutschen Großstädte (2025)
- Nach München
- 299 km Luftlinie
- Offenbach am Main liegt nordwestlich von München
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Offenbach am Main. Wir übernehmen die Vorbereitung, prüfen Ihre Papiere und lassen den Vorgang über unser bundesweites Partnernetz einreichen. Abmelden können wir sogar direkt in München.
Kreisfrei, aber vom Kreis umgeben
Offenbach am Main ist eine kreisfreie Stadt mit eigener Kfz-Zulassungsstelle. Rund um die Stadt liegt der Kreis Offenbach, der ebenfalls das Kennzeichen OF vergibt, aber eine eigene Behörde hat. Für Halter im Stadtgebiet ist die Zulassungsstelle der Stadt Offenbach am Main zuständig. Frankfurt, nur 6 km entfernt, ist ebenfalls kreisfrei und vergibt F. Wer innerhalb dieses dichten Ballungsraums umzieht, überschreitet schnell eine Behördengrenze, ohne es zu merken. Ein Umzug von Offenbach nach Frankfurt oder in eine Gemeinde des Kreises ist daher eine Ummeldung bei der neuen Stelle. Ihr Kennzeichen dürfen Sie seit 2015 dabei behalten. Für Firmen entscheidet der Sitz, nicht der Ort, an dem das Fahrzeug tagsüber steht.
Überführung mit Kurzzeitkennzeichen
Im Rhein-Main-Gebiet steht ein Fahrzeug oft nicht dort, wo es später zugelassen werden soll, etwa nach einem Kauf in einer Nachbarstadt. Für die Fahrt dazwischen gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Es gilt fünf Tage, ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und erlaubt Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, etwa zur Hauptuntersuchung. Voraussetzung sind eine eVB für das Kurzzeitkennzeichen und in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung, sonst nur die Fahrt dorthin. Wer als Offenbacher ein Auto in einer anderen Stadt kauft, kann es so nach Hause bringen und anschließend bei der städtischen Zulassungsstelle zulassen. Wir beantragen das Kurzzeitkennzeichen über unseren Partner und schicken es Ihnen rechtzeitig zu. Alternativ lassen wir das Fahrzeug vorab endgültig in Offenbach zu.
Vom Main nach München und zurück
Für Offenbacher Kunden läuft ein Auftrag in wenigen Schritten. Sie rufen an oder schreiben, wir nennen die nötigen Unterlagen. Die Originale schicken Sie per Post nach München, wo wir sie auf Vollständigkeit und Übereinstimmung prüfen. Passt etwas nicht, sagen wir Bescheid, bevor Zeit verloren geht. Anschließend übernimmt ein Partner aus unserem bundesweiten Netz die Einreichung bei der Zulassungsstelle der Stadt Offenbach am Main. Ein eigenes Büro in Offenbach haben wir nicht. Das Ergebnis, also Papiere, Kennzeichen oder die Abmeldebestätigung, kommt per Post oder Kurier zurück. Bei Abmeldungen geht es noch einfacher, denn die erledigen wir direkt in München, ohne dass Ihre Unterlagen nach Offenbach reisen müssen.
Unterlagen zum Thema Kurzzeitkennzeichen
Passend zum Schwerpunkt dieser Seite sollten diese Unterlagen vorliegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Teil I
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis mit Meldebescheinigung
Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.
Verkauf vor dem Umzug
Angenommen, Sie ziehen von Offenbach nach München und möchten Ihren Zweitwagen vorher verkaufen. Der Käufer wohnt in Frankfurt und will das Auto abgemeldet übernehmen. Sie schicken uns die Zulassungsbescheinigung Teil I und die beiden OF-Kennzeichen, oder Sie geben alles nach dem Umzug bei uns in München ab. Wir melden das Fahrzeug direkt beim KVR ab und schicken Ihnen die Bestätigung. Dem Käufer übergeben Sie das Auto mit den Zulassungsbescheinigungen und dem Kaufvertrag. Er beantragt für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen oder lässt den Wagen vorab in Frankfurt zu. Ihren Erstwagen melden wir zugleich beim KVR auf die neue Adresse um.
Abmelden nach Verkauf oder Verschrottung
Wer ein Fahrzeug verkauft oder verschrotten lässt, sollte es möglichst bald abmelden, denn solange es zugelassen ist, laufen Steuer und Versicherung weiter. Für die Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen, bei einer Verschrottung zusätzlich den Verwertungsnachweis des anerkannten Betriebs. Der Vorteil für Offenbacher: Die Abmeldung ist bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Wir erledigen sie also direkt beim KVR in München, neben dem unser Büro liegt, ohne Partner und ohne Umweg. Wird das Fahrzeug zugelassen verkauft, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsstelle melden. Oft ist es sicherer, das Auto vorher abzumelden und dem Käufer die Überführung mit eigenem Kurzzeitkennzeichen zu überlassen. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie aufbewahren sollten.
Offenbach im Herzen von Rhein-Main
Offenbach am Main hat gut hundertdreißigtausend Einwohner und liegt am Südufer des Mains, unmittelbar östlich von Frankfurt. Die Stadt war lange ein Zentrum der Lederwarenindustrie und ist heute für ihre Hochschule für Gestaltung, ihre Kreativbranche und ihre sehr internationale Bevölkerung bekannt. Das gesamte Rhein-Main-Gebiet ist eng vernetzt, mehrere Autobahnen umschließen den Ballungsraum, und der Frankfurter Flughafen ist nicht weit. Für Fahrzeughalter heißt das: kurze Wege zwischen verschiedenen Zulassungsbezirken, häufige Wohnortwechsel und Fahrzeugkäufe in Nachbarstädten. Wer nach Offenbach zieht oder die Stadt verlässt, muss das Fahrzeug ummelden, kann aber sein Kennzeichen behalten. Und wer in Frankfurt arbeitet, aber in Offenbach wohnt, lässt sein Auto am Wohnort zu, denn der Arbeitsort spielt für die Zulassung keine Rolle.
Zwischen Rhein-Main und Bayern
Offenbach liegt 299 km Luftlinie von München entfernt, und doch verbindet die beiden Regionen einiges. Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet mit Niederlassung in München, oder umgekehrt, haben es mit mehreren Behörden zu tun, denn je Standort ist eine andere zuständig. Wir übernehmen die Vorgänge dennoch gebündelt und verwalten die Flotte in unserer eigenen Software. Wer von Offenbach nach München zieht, meldet sein Fahrzeug beim KVR oder im Landkreis beim Landratsamt München um und darf das OF-Kennzeichen behalten. Und wer ein Auto verkauft, weil der Umzug ohne Zweitwagen geplant ist, kann es direkt in München abmelden, auch wenn es in Offenbach zugelassen war. Für Käufe in Bayern bietet sich die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen an, alternativ die Zulassung vorab bei der Stadt Offenbach.
Vier Schritte bis zum Kennzeichen
- 01
Kontakt
Formular, Telefon oder Mail — wir melden uns meist innerhalb einer Stunde.
- 02
Post an uns
Die Unterlagen reisen versichert nach München, alternativ geben Sie sie persönlich ab.
- 03
Behörde
Eingereicht wird über unser Partnernetz, abgemeldet werden kann auch direkt in München.
- 04
Zurück zu Ihnen
Sie erhalten Papiere und Kennzeichen per Versand und montieren die Schilder selbst.
Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto in Offenbach am Main über einen Münchner Zulassungsdienst anmelden?
Das geht. Wir arbeiten außerhalb Münchens mit Partnern zusammen, die bei die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Offenbach am Main einreichen. Für eine reine Abmeldung brauchen Sie nicht einmal das: Abmelden können wir bei jeder Zulassungsstelle, auch in München.
Darf ich mit einem Offenbacher Kurzzeitkennzeichen ein Auto in Bayern abholen?
Ja. Ein Kurzzeitkennzeichen gilt bundesweit für die eingetragenen fünf Tage und nur für das Fahrzeug, für das es ausgegeben wurde. Sie dürfen damit Überführungs- und Prüfungsfahrten machen, also zum Beispiel ein in München gekauftes Auto nach Offenbach bringen. Die Versicherung muss für diesen Zeitraum bestehen, der Nachweis läuft über eine eigene eVB.
Ist für mich als Offenbacher die Stadt oder der Kreis zuständig?
Das richtet sich nach Ihrer Meldeadresse. Wohnen Sie in der Stadt Offenbach am Main, ist die städtische Zulassungsstelle zuständig. Liegt Ihre Adresse in einer Gemeinde des Kreises Offenbach, ist es die Kreisbehörde, obwohl dort ebenfalls OF vergeben wird. Wir klären die Zuständigkeit vorab, damit Ihr Antrag gleich an der richtigen Stelle landet.
Wie melde ich ein verschrottetes Auto aus Offenbach ab?
Sie brauchen den Verwertungsnachweis des anerkannten Demontagebetriebs, die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen, sofern der Betrieb sie Ihnen nicht abgenommen hat. Legen Sie auch Teil II bei, wenn Sie ihn noch haben. Die Abmeldung erledigen wir in München, denn sie ist bei jeder Zulassungsstelle möglich. Sie schicken uns die Unterlagen per Post und erhalten die Bestätigung zurück.
Muss der Käufer mein Auto in Offenbach ummelden?
Der Käufer muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an seinem eigenen Wohnsitz auf sich zulassen, nicht zwingend in Offenbach. Wohnt er in Frankfurt, ist die dortige Behörde zuständig. Ihnen als Verkäufer bleibt die Pflicht, den Verkauf zu melden, wenn das Fahrzeug noch zugelassen übergeben wurde. Wer ganz sicher gehen will, meldet vorher ab. Das übernehmen wir gern in München für Sie.
Wofür darf ich ein Kurzzeitkennzeichen nutzen?
Innerhalb der fünf Tage Gültigkeit sind Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten erlaubt, eine feste Zahl an Fahrten gibt es nicht. Für den Alltag, etwa den Weg zur Arbeit, ist das Kurzzeitkennzeichen nicht gedacht. Es ist an ein Fahrzeug gebunden und darf nicht an ein anderes Auto montiert werden. Wer das Fahrzeug dauerhaft nutzen will, braucht eine reguläre Zulassung bei der Behörde am Wohnsitz.
Weiterlesen im Ratgeber
- Kurzzeitkennzeichen in Deutschland: Ein Leitfaden für Probe- und Überführungsfahrten
- Kurzzeit, Zoll, Rot — welches Kennzeichen für welche Fahrt?
- Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen? Alle Posten im Überblick
- Auto verkauft — abmelden oder umschreiben lassen?
- Abmeldebescheinigung — Nachweis der Außerbetriebsetzung
Unterlagen zusammen? Dann schicken Sie sie uns. Fragen vorher beantworten wir gern telefonisch.
Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026